Gartenhausgebiete

Es herrscht viel Unmut in der Bevölkerung, weil die neuen Gartenhaus-Bebauungspläne sie zu sehr einschränken würden. Tatsächlich wird aber nur umgesetzt und vereinheitlicht, was bisher schon als Vorschriften zu beachten worden war. Das Anliegen der neuen Pläne ist es, in erster Linie die Belange der NutzerInnen und des Landschafts- und Naturschutzes in Einklang zu bringen, dabei sind die neuen überarbeiteten Pläne in manchen Teile sogar großzügiger als in früheren Vorschriften. Viele fragen sich, warum jetzt hier Handlungsbedarf herrsche. Die nichtöffentliche Begehung in zwei dieser acht Gebiete am Samstag, den 18.09. zeigte ganz deutlch, dass sich doch manche BesitzerInnen nicht an Regeln handeln wollen, sei es aus Unwissenheit oder grober Missachtung. Neben vielen positiven gibt es zahlreiche Negativbeispiele. Da werden Grundstücke mit bis zum Boden reichenden Zäunen (kein Durchgang für Igel und andere Kleintiere) – teilweise sogar mit Stacheldrahtverwehrung – ganzflächig umzäunt, es stehen Hütten auf dem Grundstück im Maßstab eines Ferienhauses mit zusätzlicher Unterkellerung und großzügigen Terrassenanbauten, teilweise befinden sich auf den oft kleinen Grundstücken zwei und mehr Hütten, es werden Hochbeete angelegt und Gemüseanbau praktiziert, es finden sich Brennholzstabel im Gewerbemaßstab mit unzulässiger Planenabdeckung, abgestellte PKW-Anhänger und Wohnwagen usw. Bei manchem „Stückle“ hat man den Eindruck, dass im Vordergrund das Feiern steht.

Die LMU hat auch noch weitere Punkte eingebracht, die nach unserer Ansicht wichtig sind:

– Behälter für Regenwasser müssen so abgedeckt werden, dass sie nicht weithin sichtbar sind. Es gibt entsprechende Abdeckungen, die auch Algenbildung verhindert.
– Aus Insekten- und Naturschutzgründen sollte nur ein Drittel der Fläche regelmäßig gemäht werden. Der Rest sollte maximal zwei mal pro Jahr gemäht werden, wenn möglich mit dem Balkenmäher oder der Sense.
– Solar- und andere Dauerleuchten sollten ebenfalls aus Insektenschutzgründen verboten werden.
– Der Einsatz von Stromaggregaten wird weitgehend untersagt.
– Holzstapel dürfen nur mit UV-beständigen Materialien, am besten aus Holz oder Blech, abgedeckt werden um den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt zu verhindern.

Wichtig ist es uns zum Schluss nochmals festzuhalten, wir freuen uns über alle BesitzerInnen, die mit viel Arbeit und Schaffensfreude unsere schöne Landschaft erhalten. Es ist uns aber auch wichtig festzuhalten, dass die Landschaft eine wichtige Schutzfunktion hat und eben keine „Festleswiese“ ist.